1.) Hat die zu betreuende Person keinen Pflegegrad, wird privat abgerechnet.
2.) Ab Pflegegrad 2 übernehmen die Pflegekassen die Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege. Darüberhinaus erhalten Sie auch den Entlastungsbetrag bereits ab Pflegegrad 1. Verschiedene Abrechnungen über die Pflegekasse sind möglich.
Im kostenlosen Erstgespräch berate ich sie gerne über die Abrechnungsmöglichkeiten.